Arbeitsrecht -

Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Künftig gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch für das Gebäudereinigungshandwerk.

Der Bundestag stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Ausländische Firmen müssen nun die in Deutschland tätigen Arbeitskräfte nach den hiesigen arbeitsrechtlichen und tariflichen Bedingungen beschäftigen. Bislang konnten Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger nach den Gesetzen des Herkunftslandes des Unternehmens engagiert werden.

Künftig soll für die Gebäudereiniger die Lohnuntergrenze im Westen bei 7,87 Euro pro Stunde und im Osten bei 6,36 Euro liegen. Voraussetzung für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf eine Branche ist deshalb die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Bei den Gebäudereinigern gilt bereits ein bundesweiter Lohntarifvertrag mit einheitlichen Strukturen.

Nicht vom Entsendegesetz betroffen sind Selbstständige. Die Regelung hat auch keine Auswirkungen auf die Lohnkosten der Reinigungskräfte in Privathaushalten, weil für diese der Tarifvertrag keine Anwendung findet.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 09.03.07