Arbeitsrecht -

Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

In der EU verdienen Frauen laut der Europäischen Kommission im Durchschnitt weiterhin 15 % weniger als Männer. In einem am 18.07.2007 veröffentlichten Bericht wird dargelegt, wie die EU das Lohngefälle überwinden kann.

Die Erscheinung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles reicht weit über die Problematik „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ hinaus. Mit ihrer Mitteilung will die Euroäische Kommission die Ursachen des Lohngefälles untersuchen und ein mögliches Vorgehen auf EU-Ebene festlegen.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Eine der Hauptursachen ist die Art und Weise, wie die Kompetenzen von Frauen im Vergleich zu denen von Männern bewertet werden. Arbeitsaufgaben, für die vergleichbare Qualifikationen oder Erfahrungen erforderlich sind, werden im Allgemeinen schlechter bezahlt, wenn die entsprechenden Arbeitsplätze überwiegend von Frauen besetzt sind. Das Lohngefälle ist auch Ausdruck von Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, von denen in erster Linie Frauen betroffen sind – insbesondere von Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

Frauen nehmen bei der Arbeit in stärkerem Maße Teilzeitvereinbarungen in Anspruch und erleben häufiger Brüche in ihrer Berufslaufbahn, was sich auf ihre berufliche Entwicklung negativ auswirkt.

Bei der Besetzung von Führungspositionen sind Frauen weiterhin im Rückstand, und bei ihrer beruflichen Entwicklung treffen sie häufiger auf Hindernisse und Widerstände. Dies führt dazu, dass die Karriere von Frauen langsamer verläuft und daher der Verdienst geringer ist als bei Männern.

Aus Statistiken geht hervor, dass das Lohngefälle mit zunehmendem Alter, besserer Ausbildung und längerer Betriebszugehörigkeit zunimmt: Der Lohnunterschied beträgt über 30 % bei der Altersgruppe der 50-59-jährigen und 7 % bei jungen Menschen unter dreißig. Er liegt bei über 30 % bei Personen mit Hochschulbildung und bei 13 % bei Menschen mit einer Ausbildung auf der unteren Sekundarstufe. Bei Arbeitnehmern mit einer Betriebszugehörigkeit von über 30 Jahren erreicht er sogar 32 %, während er 10 % niedriger (22 %) ausfällt bei den Arbeitnehmern, die in einem Unternehmen ein bis fünf Jahre tätig sind.

Die Europäische Kommission umreißt in ihrer Mitteilung vier Aktionen, wie man gegen diesen Missstand vorgehen kann:

  • Die bestehenden Rechtsvorschriften sinnvoller anwenden (analysieren, wie die derzeitigen Gesetze angepasst werden können und stärker für die Problematik sensibilisieren)

  • Die Bekämpfung des Lohngefälles als integrierenden Bestandteil in die beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten übernehmen (das Potenzial der EU-Finanzierung voll nutzen, insbesondere den Europäischen Sozialfonds)

  • Den Gedanken des gleichen Lohnes bei den Unternehmern fördern, insbesondere über deren soziale Verantwortung

  • Den Austausch bewährter Verfahren in der gesamten EU unterstützen und die Sozialpartner einbeziehen

Lesen Sie hier die vollständige Mitteilung der Europäischen Kommission.

Quelle: EU-Kommission - Pressemitteilung vom 18.07.07