Arbeitsrecht -

Bericht zu Arbeitnehmerentsendung

Die EU-Kommission hat die nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Überwachung der Arbeitnehmerentsendung bewertet.

Erklärtes Ziel ist es, unnötige Hindernisse des freien Dienstleistungsverkehrs zu beseitigen und gleichzeitig einen angemessenen Schutz für entsandte Arbeitnehmer sicherzustellen.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Falls erforderlich, will die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten. Gleichzeitig schlägt die EU-Kommission vor, die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) zu stärken.

Die Zahl der entsandten Arbeitnehmer in der EU wird auf etwa eine Million geschätzt wird. Für die EU-Kommission steht außer Frage, dass nationale Behörden, falls erforderlich, nachprüfen müssen, ob die Dienstleister die nationalen Regelungen beachten, insbesondere mit Hilfe von Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen. Es ist auch nicht beabsichtigt, die Sozialmodelle der Mitgliedstaten oder ihre Organisation der Systeme der Tarifverhandlungen in Frage zu stellen. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass einige Maßnahmen unangemessen sind, da sie über den Schutz entsandter Arbeitnehmer hinausgehen und nicht gerechtfertigte Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr darstellen, eine vertraglich verankerte Grundfreiheit. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Kontrollmaßnahmen dem verfolgten Ziel angemessen sein müssen.

Bei der nun erfolgten Beurteilung handelt es sich um ein Folgedokument zu den Leitlinien für die Anwendung der Entsendungsrichtlinie, auch im Licht einschlägiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Betont wird, dass dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit erforderlich sind, und die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, bestimmte Kontrollmaßnahmen zu überprüfen. Es wird herausgehoben, dass die nationalen Behörden der Herkunftsländer mit den Behörden in den Aufnahmemitgliedstaaten zusammenarbeiten und ihnen sämtliche Informationen zur Verfügung stellen sollen, damit sie ihre Kontrollpflichten erfüllen und illegale Verhaltensweisen bekämpfen können. Hier könnte eine intensivere Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) ansetzen, mit dessen Hilfe ein sicherer und schneller Datenaustausch möglich ist, der die Mitgliedstaaten dazu befähigt, trotz sprachlicher, administrativer und struktureller Barrieren zusammenzuarbeiten.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 13.06.07