Arbeitsrecht -

Einheitliches Arbeitsvertragsrecht

Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts gemäß dem Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes initiiert.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßen grundsätzlich das Vorhaben.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Die beiden Organisationen werden dazu jeweils noch eine detaillierte Stellungnahme vorlegen. Aus Sicht der Anwaltschaft stellt das bisherige Fehlen einer derartigen Kodifikation aus Sicht der Anwaltschaft einen schwerwiegenden Mangel des deutschen Rechtssystems dar, der zudem gemäß Art. 30 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 hätte behoben werden müssen.

Die BRAK und der DAV appellieren insbesondere an die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Vorhaben weder als Angriff auf vorhandene "Besitzstände" noch als politisches Instrument zu deren Erweiterung zu verstehen.

Es wäre begrüßenswert,das zersplitterte, in viele Einzelgesetze verstreute und nicht systematisch aufeinander abgestimmte Normengeflecht zu neu zu fassen.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer - Pressemitteilung vom 06.02.07