Arbeitsrecht -

Keine Initiativen zum gesetzlichen Mindestlohn

 

Der Bundesrat hat beschlossen, keinen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Ein entsprechender Gesetzesantrag von zwei Ländern wurde ebenso abgelehnt wie zwei vorgeschlagene Entschließungsanträge zum Thema Mindestlohn.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Generelle gesetzliche Mindestlöhne gefährdeten Arbeitsplätze massiv, da sie unabhängig von der Produktivität und der Konkurrenzsituation der Betriebe staatlich festgelegt würden, heißt es zur Begründung. Nach Berechnung von Wirtschaftsforschungsinstituten könne die Einführung eines Mindestlohns - zum Beispiel in Höhe von 7,50 Euro - zu einem Verlust von rund 620.000 Arbeitsplätzen führen. Insbesondere Geringverdiener wären davon betroffen. Dies ließe zudem einen Anstieg der Schwarzarbeit befürchten, warnt der Bundesrat und weist darauf hin, dass Mindestlöhne die Tarifautonomie aushöhlen und die Regulierungsproblematik in Deutschland noch weiter verschärfen würden.

 

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 12.10.07