Arbeitsrecht -

LAG Berlin und LAG Brandenburg zusammengelegt

Am 02.01.2007 hat das neue Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als gemeinsames Obergericht der Gerichte für Arbeitssachen in den Ländern Berlin und Brandenburg seine Arbeit aufgenommen.

Mit nunmehr 26 Richterinnen und Richtern, davon 18 aus Berlin und 8 aus Brandenburg, werden die Berufungs- und Beschwerdesachen aus den Arbeitsgerichten Berlin, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam, und Senftenberg bearbeitet.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Dabei werden die Rechtsstreite nach dem Geschäftsverteilungsplan „rundum“ auf die Kammern verteilt, so dass in jeder Kammer sowohl Rechtsstreitigkeiten aus Berlin als auch aus Brandenburg verhandelt werden.

Auch die Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus Brandenburg sind dem neuen Gericht zugewiesen worden und üben ihr Amt gemeinsam mit den Ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern aus Berlin aus; rund 430 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer werden hier künftig tätig werden.

Da die Fusion der beiden (früheren) Landesarbeitsgerichte Berlin und Brandenburg organisatorisch gut vorbereitet war, kann die Arbeit nunmehr ohne Verzögerung  im neuen Gericht fortgeführt werden.

Für die Arbeitnehmer sowie die Unternehmen und deren jeweilige Verbände, die ohnehin schon zumeist auf der Ebene Berlin/Brandenburg organisiert sind, ergeben sich durch die Vereinheitlichung des Rechtswegs zum Obergericht zahlreiche Vereinfachungen; gleiches gilt für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg tätig sind.

Die neue Anschrift lautet:

LAG Berlin-Brandenburg

Magdeburger Platz 1

107875 Berlin 

Tel: 030/90171-0

Fax: 030/90171-222

Quelle: Pressemitteilung - LAG Berlin-Brandenburg vom 05.01.07