Arbeitsrecht -

Versetzung Berliner Beamter zum sog. Stellenpool verfassungswidrig

Nach dem Berliner "Stellenpoolgesetz" werden diejenigen Beamten zum Stellenpool versetzt, deren Beschäftigung bei ihren bisherigen Dienststellen durch den Wegfall oder die Verlagerung ihrer Aufgaben nicht mehr möglich ist. Diese Versetzung ist rechtswidrig.

Durch die Versetzung verlieren die Beamten ihr bisheriges Amt, ohne beim Stellenpool ein neues Amt zu erhalten. Stattdessen werden sie nach Art von Leiharbeitnehmern zu verschiedenen Berliner Dienststellen abgeordnet oder bei Beschäftigungslosigkeit fortgebildet oder umgeschult.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Diese Vorgehensweise verstößt gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz, dass jedem Beamten ein seinem Status entsprechendes Amt übertragen werden muss, in dem er amtsangemessen zu beschäftigen ist. Ein solches Amt wird den zum Stellenpool versetzten Beamten auf Dauer oder jedenfalls ohne absehbare zeitliche Begrenzung vorenthalten.

Das Bundesverwaltungsgericht durfte in den beiden von ihm entschiedenen Fällen das Berliner Stellenpoolgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung seiner Verfassungsmäßigkeit nicht vorlegen, weil die Versetzungen schon wegen einer Verletzung der Mitwirkungsrechte des Personalrats aufzuheben waren.

Quelle: BVerwG - Pressemitteilung Nr. 58/2008 vom 18.09.08