Arbeitsrecht -

Wirksamkeit neuer Tarifregeln bei der BVG

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klagen verschiedener Mitarbeiter der BVG abgewiesen.

Diese hatten sich dagegen gewandt, dass auf ihr Arbeitsverhältnis nicht mehr die Regelungen von BAT/ BAT/O bzw. BMT-G/ BMT-G/O Anwendung finden sollen, sondern diejenigen des TV-N Berlin. Der TV-N Berlin, der zwischen der BVG und der Gewerkschaft ver.di im Jahre 2005 abgeschlossen worden ist, sieht Arbeitszeit- und Entgeltreduzierungen vor.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Das Arbeitsgericht stellte fest, dass der Arbeitsvertrag auf den BAT Bezug nimmt und dass diese Bezugnahme auch den § 1 a BAT umfasst, der seinerseits eine Ablösung der früheren Regelungen durch den TV-N vorsehe. Diese Klausel regelt nämlich durchaus Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und sei nicht nur eine Verpflichtung zwischen den Tarifvertragsparteien, so dass die Bezugnahme auch diese Regelung erfasse.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin - Pressemitteilung vom 31.05.06