Erbrecht -

Erbschein künftig vom Notar

Sachsen-Anhalt will den Notaren neue Aufgaben zuweisen.

Das Kabinett habe grünes Licht für eine entsprechende Bundesratsinitiative gegeben, die gemeinsam mit Bayern gestartet werden soll, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erbscheine vom Notar und nicht mehr vom Amtsgericht ausgestellt werden. Notare sollen für alle Aufgaben von der Nachlass-Sicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern zuständig sein.

Da bisher alleine die Amtsgerichte berechtigt sind, Erbscheine auszustellen, werde die neue Lösung diese entlasten und eine Doppelzuständigkeit vermieden, meint die Landesjustizministerin. Richtig sei der Ministerin zufolge auch, unter der Regie der Bundesnotarkammer ein zentrales elektronisches Testamentsregister für Deutschland aufzubauen.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr. 42/08 vom 22.01.08