Familienrecht -

Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft passiert Bundesrat

Am 15.02.2008 hat der Bundesrat beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13.12.2007 verabschiedeten Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft zuzustimmen.

Die Neuregelung soll "Scheinvaterschaften" verhindern. Eine Statistik von 2003/04 besagt, dass fast 1.700 unverheirateten ausländischen Müttern eines deutschen Kindes, denen die Abschiebung drohte, aufgrund der Vaterschaftsanerkennung ein Aufenthaltstitel erteilt worden sei. Viele böten Obdachlosen oder Sozialhilfeempfängern Geld dafür, dass sie sich als Vater ihres Kindes ausgeben. Vor diesem Hintergrund hat das Gesetz zum Ziel, dem Problem der Vaterschaftsanerkennungen zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels oder der deutschen Staatsangehörigkeit zu begegnen.

Der Gesetzentwurf sieht ein befristetes Anfechtungsrecht durch eine öffentliche Stelle für die Fälle vor, in denen durch die Anerkennung der Vaterschaft recht- liche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Die Anfechtung und ge- richtliche Überprüfung der Vaterschaft setzt außerdem voraus, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung oder seines Todes bestanden hat.

Der Bundesrat dem Gesetz in der Fassung des vom Bundestag am 13.12.2007 beschlossenen Gesetzes zugestimmt. Darin entahlten sind die vom Rechtsausschuss des Bundestages vorgeschlagenen Änderungen. Diese waren vor allem aus Anpassungsgründen erforderlich. So wird u. a. die Mitteilungspflicht anderer Behörden gegenüber den Ausländerbehörden ohne inhaltliche Änderung an das Aufenthaltsgesetz in der Fassung vom 19.08.2007 angepasst.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft, BT-Drucks. 16/3291
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/3291), BT-Drucks. 16/7506
  • Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2007,  Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft mit beigefügten Änderungen (BR-Drucks. 64/08) beschlossen
  • Beschluss des Bundesrates vom 15.02.2008, Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Ergänzung des Rechts auf Anfechtung der Vaterschaft, BR-Drucks. 64/08 (B)

Quelle: Bundesrat - Beschluss vom 15.02.08