Familienrecht, Steuerberatung -

Steuerrechtsänderungen passieren Bundesrat

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen und dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt.

Unter anderem soll mit den Gesetzesänderungen die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens begrenzt werden. Diesbezüglich hat die Länderkammer nunmehr die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah Verwaltungsanweisungen für den Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils durch die Steuerpflichtigen zu schaffen.

Darüber hinaus enthält das Maßnahmenpaket die verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Pflegedienstleistungen. Diesbezüglich hält der Bundesrat zwar die steuertechnische Umsetzung der vorgesehenen Regelungen für nicht zweckmäßig und administrativ nicht handhabbar. Ob er aber die angestrebte wirkungsgleiche Neuformulierung der entsprechenden Regelungen auf der Grundlage eines Vorschlags von Schleswig-Holstein erreichen wird, ist zu bezweifeln.

 

 

 

Über die Details des Maßnahmenpaketes hatten wir bereits in unserer Meldung vom 21.03.2006 berichtet.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 07.04.06