Familienrecht -

Wachstumspaket beschlossen

Das Bundeskabinett hat das Wachstumspaket trotz des Koalitionsstreits über die Familienförderung ohne Änderungen beschlossen.

Mit dem Beschluss wurden nach Angaben des Kabinetts die Vereinbarungen der Kabinettsklausur von Genshagen in Höhe von 25 Milliarden Euro eins zu eins umgesetzt, so weit dazu Gesetzesänderungen notwendig waren.

Bereits bisher können so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich gefördert werden. Zu diesen Dienstleistungen gehören u. a. die Betreuung und Pflege von alten, kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen. Bisher konnten maximal 3.000 Euro jährlich an Aufwendungen geltend gemacht werden, indem davon 20 Prozent – also 600 Euro – direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Bei dieser Fördermöglichkeit bleibt es weiterhin.

Neu hinzukommen soll die Möglichkeit, diese Beträge zu verdoppeln, also insgesamt Aufwendungen bis zu 6.000 Euro im Jahr mit einem Steuerabzug bis zu 1.200 Euro zu fördern. Für diese zusätzliche Förderung ist Voraussetzung, dass die Pflege- oder Betreuungsleistungen für einen pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung erbracht werden. Ferner müssen die Aufwendungen über ggf. erhaltene Geldleistungen der Pflegeversicherung hinaus gehen, weil diese angerechnet werden.


Zu dem Paket gehört auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten zur Kinderbetreuung. Letztere hatte Auseinandersetzungen in der großen Koalition ausgelöst, beide Koalitionspartner hatten Nachbesserungen gefordert.

In der kontrovers geführten Diskussion geht es darum, inwieweit Familien künftig die Aufwendungen für eine Kinderbetreuung außer Haus als Werbungskosten geltend machen können. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass dies ab einem Betrag von 1000 Euro sein soll, sofern beide Eltern erwerbstätig sind. In SPD und Union gibt es Kritik an beiden Punkten, weil dies Familien benachteilige, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist oder die nur ein geringes Einkommen haben.

Quelle: BMG - Pressemitteilung vom 18.01.06