Gesetzliche Neuregelungen zum 01.07.2008

Im Juli treten wichtige Änderungen in Kraft: So bringt die Reform der Pflege spürbare Verbesserungen. Für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Mit einer neuen Kindervorsorgeuntersuchung wird eine Lücke im Vorsorgekalender geschlossen. Und Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor medialen Gewaltdarstellungen geschützt.

Die Regelungen im Einzelnen:

Pflegereform

Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, erhalten künftig mehr Leistungen und mehr Unterstützung. So gibt es zum Beispiel Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Für Entscheidungen über Leistungen gelten künftig kürzere Fristen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird ausgebaut. Neu eingeführt wird auch eine unbezahlte Pflegezeit bis zu sechs Monaten.

Der Pflegebeitragssatz steigt ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Nach Angaben des Ministeriums reicht derneue Satz aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.

Pflegezeitgesetz

Um die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern, erweitert das neue Pflegezeitgesetz Möglichkeiten zur Reduzierung der Arbeitszeit. Die neuen Bestimmungen basieren auf zwei Säulen:

  • Bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Tage der Arbeit fern zu bleiben. Damit können sie beispielsweise die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherstellen.
  • Für eine längere Pflege in häuslicher Umgebung können berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Personen sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Dies kann bis zu einer Dauer von sechs Monaten sein, um den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit dem jeweiligen Pflegebedarf anzupassen.

Regelsatz für Grundsicherungsleistungen

Die Regelleistung für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II) steigen in gleicher Höhe wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (+ 1,1 Prozent). Der Regelsatz wird damit von bisher 347 Euro auf künftig 351 Euro angehoben.

Rentensteigerung um 1,1 Prozent

Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Grund ist dasAussetzen des Riesterfaktors 2008 und 2009. Die Dämpfungseffekte des Riesterfaktors sollen 2012 und 2013 nachgeholt werden.

Kindervorsorgeuntersuchung U 7a

Mit der neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr künftig insgesamt zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. Die neue U 7a findet im 34. bis 36. Lebensmonat statt und schließt damit eine Lücke im Vorsorgekalender. Die U 7a stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden.

Sehstörungen bzw. deren Risikofaktoren sollen durch die U 7a möglichst frühzeitig erkannt werden. Zudem sollen sonstige Auffälligkeiten entdeckt und behandelt werden. Die Untersuchung soll helfen, Fälle von Kindervernachlässigung und Kindermisshandlung frühzeitig zu erkennen. So sollen Ärzte nach verschiedenen Befunden von Krämpfen bis zu Verhaltensauffälligkeiten fragen, die Haut unter anderem auch auf Hämatome und Verletzungsfolgen untersuchen.

Früherkennung von Hautkrebs

Das Hautkrebs-Screening wird neu in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie aufgenommen. Es ist ab 01.07.2008 eine generelle Kassenleistung. GKV-Versicherte ab dem 35. Lebensjahr können künftig alle zwei Jahre zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung (Hautkrebs-Screening) in Anspruch nehmen.

Bund der Krankenkassen

Der neue Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen geht auf das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zurück. Er übernimmt am 1. Juli die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Er ist gleichzeitig der Spitzenverband Bund der Pflegekassen.

Energieausweis

Vom 1. Juli an können Wohnungssuchende von Vermietern und Verkäufern für Gebäude mit Baujahr bis 1965 die Vorlage eines Energieausweises verlangen. Für alle übrigen Baujahre wird der Energieausweis ab 01.01.2009 eingeführt. Der Energieausweis liefert vergleichbare Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes.

Jugendschutzgesetz

Das erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen zu schützen. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Indizierungskriterien bei medialen Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Conterganstiftungsgesetz

Nach dem ersten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz werden die Renten für die Contergangeschädigten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Betroffene erhalten dann monatliche Renten zwischen 242 und 1090 Euro (statt 121 bis 545 Euro). Die Renten sind komplett steuerfrei, es erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen.

Rechtsdienstleistungen

Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz ist ab dem 01.07.2008 Anwältinnen und Anwälten nur noch die echte Rechtsanwendung grundsätzlich vorbehalten. Wenn es sich um Nebenleistungen handelt, dürfen in bestimmten Fällen Rechtsdienstleistungen auch von Nicht-Anwälten erbracht werden. Außerdem werden unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt. Das ist vor allem für das Angebot karitativer und sozialer Einrichtungen wichtig.

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Anwaltsvergütung/Erfolgshonorare

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen künftig mit ihren Mandanten Erfolgshonorare aushandeln, wenn der Rechtsuchende andernfalls davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Erfolgshonorare unterliegen dabei einer Reihe von Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Schutz der Rechtsuchenden.

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Grenzüberschreitende Sicherstellungen

Strafverfolgungsbehörden können Gegenstände, die in grenzüberschreitenden Strafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen oder eingezogen werden könnten, schneller und einfacher sichern: Seit dem 30.06.2008 werden Entscheidungen zur Sicherstellung aus anderen Mitgliedstaaten der EU bei bestimmten Delikten ohne weitere Formalitäten anerkannt und vollstreckt.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 30.06.08