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Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind insbesondere eine Bestimmung über die "Regulierung neuer Märkte", die darauf abzielt, Innovationen und Investitionen in moderne breitbandige Telekommunikationsnetze zu fördern und verbraucherpolitische Regelungen.

Mit der neuen Vorschrift im TKG über die Regulierung neuer Märkte wird auch eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Damit soll durch eine "zurückhaltende" sektorspezifische Regulierung das Wachstum und innovativer Unternehmen in neue Märkte ermöglicht werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass eine Imitation durch Nachahmer, die selbst investieren, nicht unterbunden wird.

Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf die Verbraucherrechte optimiert werden.

Der weitere Schutz der jugendlichen Anwender und Anwenderinnen vor Überschuldung bei der Inanspruchnahme von Mobilfunkdiensten (z. B. für Klingeltöne) ist ebenfalls verankert. Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb u.a. ein jederzeitiges Kündigungsrecht für Abonnementdienste eingeführt. Mit dem Ziel, mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, werden im Übrigen die Vorgaben über Preisangaben (umfassende Preisangabepflichten bei Werbemaßnahmen in TV, Zeitungen usw.) und Preisansagen sowie die Informationsverpflichtungen über Vertragsbedingungen verbessert.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll Ende des Jahres in Kraft treten.

Quelle: BMWI - Pressemitteilung vom 17.05.06