Sonstige Themen -

Altersvorsorge Selbständiger

Der Bundesrat hat den Weg für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbständiger geebnet.

Mit den Neuregelungen sollen selbständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert.

Versicherungen von Selbständigen werden künftig genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich Anfang März in Kraft treten.

Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.

Diese Ungleichbehandlung soll nun beseitigt werden. Zu den Einzelheiten berichteten wir bereits (siehe hier).

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 16.02.07