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Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung

Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Auslieferung deutscher Staatsbürger zum Zwecke der Strafverfolgung genauer zu regeln soll.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2006 ein Gesetz, dass der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl dienen sollte, für nichtig erklärt.

Es hatte damals zum einen ein so genanntes gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung gefordert. Zum anderen hatte das Bundesverfassungsgericht moniert, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen sei. Nach den vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe gesichert ist. Ferner ist gefordert, dass die Tat keinen "maßgeblichen" Bezug zu Deutschland aufweist. Des Weiteren wird eine Zulässigkeitsprüfung durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht vorgesehen.

Sinn und Zweck des europäischen Haftbefehls ist die Vereinfachung und die zeitliche Verkürzung von Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 08.02.06