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Bessere Aufsicht über Insolvenzverwalter

Der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf vor, das Insolvenzverfahren insgesamt transparenter zu gestalten und die Aufsicht über Insolvenzverwalter zu verbessern.

Missbräuche und Vermögensveruntreuungen sollen damit zukünftig effektiver verhindert werden.

Der Entwurf definiert Aufgaben von Insolvenzverwaltern und Gerichten detaillierter und enthält qualitative Mindestanforderungen an die einzureichenden Unterlagen. Ziel ist es, die praktische Handhabung für Gläubiger und potenzielle Investoren verständlicher und effektiver zu gestalten und sie auch aktiver in das Verfahren einzubeziehen. Zur Auswahl der Insolvenzverwalter sieht der Gesetzentwurf standardisierte Maßnahmen vor. Eine Verordnungsermächtigung gibt den Ländern die Möglichkeit, den elektronischen Rechtsverkehr im Insolvenzverfahren einzuführen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme binnen sechs Wochen dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 12.10.07