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Besserer Schutz bei grenzüberschreitenden Betreuungsfällen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in Den Haag die Ratifikationsurkunde zum Haager Erwachsenenschutzübereinkommen für Deutschland hinterlegt.

Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen verbessert den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden Betreuungsverfahren, in dem es beispielsweise klärt, nach welchem Recht sich die Betreuung einer Person richtet und welches Gericht für Betreuungsangelegenheiten zuständig ist.

Damit das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen in Kraft treten kann, muss es von drei Staaten ratifiziert werden.

Neben Deutschland ist das Vereinigte Königreich mit Wirkung für Schottland bereits Vertragsstaat. Die Schweiz, die Niederlande und Frankreich haben das Übereinkommen gezeichnet.

Es kann davon ausgegangen werden, dass einer dieser Staaten in absehbarer Zeit seine Ratifikationsurkunde hinterlegen wird, so dass das Übereinkommen in Kraft treten kann.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 04.04.07