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Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat für Rechtsanwälte

Ab Januar 2007 können Rechtsanwälte das bundeseinheitliche Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" beantragen.

Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung.

Um das Zertifikat zu erhalten, muss der Anwalt regelmäßig nachweisen, dass er sich in einem festgelegten Umfang in unterschiedlichen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit fortbildet.

Der zertifizierte Anwalt ist dann berechtigt, das zugehörige Logo, "Qualität durch Fortbildung" während der dreijährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikats z.B. auf Briefbogen, Visitenkarten und Homepage zu führen.

Die BRAK nimmt mit dem Zertifikat ihre Aufgabe wahr, die Fortbildung der Rechtsanwälte zu fördern. Das Qualitätsmanagement der Anwälte soll mit dem neuen Zertifikat nachhaltig unterstützt werden. Das Zertifikat muss in regelmäßigen Abständen durch erneute Nachweise von Fortbildungsmaßnahmen neu beantragt werden, um das Logo weiter führen zu dürfen.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer - Pressemitteilung vom 27.12.06