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Effektivere Telefonüberwachung

Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Neuregelung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen beschlossen.

In knapp 30 Änderungsvorschlägen und Prüfbitten weist die Stellungnahme auf Verbesserungsmöglichkeiten im Regierungsentwurf hin. Viele Anregungen beziehen sich auf Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis der Länder.

Der Bundesrat fordert unter anderem Erweiterungen beim Katalog der Anlasstaten. Die Telefonüberwachung müsse auch bei bestimmten Verstößen gegen das Vereinsgesetz angeordnet werden dürfen, um insbesondere rechtsradikale demokratiefeindliche Bestrebungen effektiver bekämpfen zu können.

Klärungsbedarf sehen die Länder bei der gesetzlichen Ausgestaltung der höchstrichterlich geforderten Verpflichtung, Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unverzüglich zu löschen. In jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Regelungen keinen unzumutbaren technischen und finanziellen Aufwand bei Aufzeichnung bzw. Speicherung auslösen, der dann zu einer faktischen Nichtanwendbarkeit der Überwachungsbefugnisse führt.

Die Stellungnahme zeigt verschiedene Bereiche auf, in denen unnötige Belastungen für die Behörden vermieden werden könnten und schlägt Möglichkeiten zur praktischen Verfahrensbeschleunigung bzw. -vereinfachung vor. So könne zum Beispiel die Dauer der gerichtlichen Anordnung oder Verlängerung von Überwachungsmaßnahmen von zwei auf drei Monate erweitert werden. Die Berichtspflicht für die Staatsanwaltschaft nach Beendigung einer Telefonüberwachung sei unnötig verwaltungsaufwändig und zudem verfassungsrechtlich nicht geboten - daher zu streichen. Entlastung der Behörden verspricht sich der Bundesrat auch durch eine Neufassung der Berichtspflicht über die Verkehrsdatenerhebung an das Bundesamt für Justiz. Mit Änderungen bei den gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen zu Anordnung und Überprüfung der Überwachungsmaßnahmen könnten weitere Beschleunigungseffekte erzielt werden.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass dem Bund die Zuständigkeit dafür fehlt, die rechtliche Befugnis für die Verkehrsdatenerhebung zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder betreffend Aufgaben der Länder-Verfassungsschutzbehörden zu regeln. Eine Ergänzung des Entwurfs hingegen wünscht der Bundesrat hinsichtlich der Verwertung der gewonnenen Daten: diese sollten auch für Besteuerungsverfahren und zur Bekämpfung bestimmter schwerer Steuerhinterziehungstaten verwendet werden dürfen.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Anwendung der Überwachungsmaßnahmen erheblich sind.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 08.06.07