Sonstige Themen -

Erleichterte Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft

Die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft soll erleichtert werden.

Dazu sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die gesetzlichen Beschlusskompetenzen (= die Möglichkeit der Eigentümerversammlung, durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden) "vorsichtig" erweitert werden.

Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor. Wohnungseigentümer müssten vielfach Abstand von Maßnahmen nehmen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies anders entschieden hat. Zu nennen sei etwa die im Mietrecht verbreitete Erfassung oder Abrechnung von Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung sowie bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Modernisierung der Wohnanlage.

Die Regierung möchte am Prinzip der Einstimmigkeit grundsätzlich festhalten. Andererseits verdienten auch die Miteigentümer Schutz, die das gemeinschaftliche Eigentum in wirtschaftlich vernünftiger Weise den Erfordernissen der Zeit anpassen wollten.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 21.03.06