Die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft soll erleichtert werden.
Dazu sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die gesetzlichen Beschlusskompetenzen (= die Möglichkeit der Eigentümerversammlung, durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden) "vorsichtig" erweitert werden.
Die Regierung möchte am Prinzip der Einstimmigkeit grundsätzlich festhalten. Andererseits verdienten auch die Miteigentümer Schutz, die das gemeinschaftliche Eigentum in wirtschaftlich vernünftiger Weise den Erfordernissen der Zeit anpassen wollten.
Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 21.03.06