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Gentechnikgesetz beschlossen

Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen.

Die Europäische Kommission hatte gedroht, beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland ein Zwangsgeld zu beantragen, wenn die Freisetzungsrichtlinie, die das Gentechnikrecht auf EU-Ebene regelt, nicht in nationales Recht umgesetzt wird.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes betrifft überwiegend Form- und Verfahrensvorschriften: Geregelt werden der Inhalt der Antragsunterlagen (z.B. in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Vorlage eines Beobachtungsplans, die Zusammenfassung der Akte, die Nachforderung von Unterlagen und die Bezugnahme auf Unterlagen Dritter), die Bearbeitungsfristen bis zur Entscheidung bzw. bis zur Erstellung eines Bewertungsberichts, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Überwachungsmaßnahmen.

Weitere Schritte der Gesetzgebung sollen folgen, um den rechtlichen Rahmen zu ergänzen und Anliegen des Bundesrates aufzugreifen.

Quelle: BMELV - Pressemitteilung vom 17.02.06