Sonstige Themen -

Gesetzliche und andere Neuregelungen zum 01.09.2007

Stärkung des Nichtraucherschutzes und des Schutzes der Handynutzung  - und alles im Gleichklang mit der Natur.

In Bundeseinrichtungen, im Personenverkehr und in Bahnhöfen gilt künftig ein generelles Rauchverbot. Für Telefonkunden und junge Handynutzer werden die Kosten für Telefondienste transparenter. Die Förderung der Anschaffung emissionsarmer LKW soll Unternehmen einen Anreiz bieten, die Fahrzeugflotte möglichst frühzeitig auf umweltschonende Neufahrzeuge umzustellen.

Seit 01.09. 2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Es beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr. Ferner sieht es eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor.
mehr zum Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Außerdem treten die rufnummernbezogenen Regelungen des bereits geltenden Telekommunikationsgesetzes am 01.09. 2007 in Kraft. Künftig erhalten Telefonkunden vor der Inanspruchnahme eines telefonischen Dienstes eine ausführliche Preisinformation. Vor allem junge Handynutzer sollen so vor dem Kostenrisiko solcher Dienste geschützt werden.
mehr zu den Neuregelungen im Telekommunikationsgesetz

Nunmehr wird auch der Kauf oder das Leasen von Nutzfahrzeugen gefördert, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen haben. Die Fahrzeuge müssen bei ihrer erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung die noch nicht verbindlichen Abgasnormen EURO V oder EEV erfüllen. Die LKW müssen in Deutschland erstmalig zugelassen werden und mindestens zwei Jahre hier zugelassen bleiben.
mehr zur Förderung des Kaufs von für den Güterverkehr bestimmten Nutzfahrzeugen

Und schließlich ist am 28.08.2007 ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es setzt elf asyl- und ausländerrechtliche Richtlinien der EU in deutsches Recht um und dient insbesondere der Bekämpfung von Schein- und Zwangsehen, der Stärkung der inneren Sicherheit und der Integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft.
mehr zum neuen Zuwanderungsgesetz

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 30.08.07