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GEZ Gebühren

GEZ Gebühren für Anwalts PCs ab 01.01.2007.

Von Beginn des kommenden Jahres an sind für internetfähige PCs Rundfunkgebühren zu entrichten.

Nach §§ 1 und 5 III Ziff. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sind für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die ausschließlich über Angebote im Internet wiedergeben können) nur dann keine Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn sie sich im privatem Bereich befinden. In Normalkanzleien dürfte ein privater Bereich regelmäßig nicht vorhanden sein.

Nach den Übergangsbestimmungen in § 11 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sind internetfähige PCs generell nur noch bis zum 31.12.2006 von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen. Das bedeutet, dass Rechtsanwälte für die Gesamtheit Ihrer PC Geräte ab dem 01.01.2007 eine Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 € zahlen müssen, aber nur Betriebe, die bislang noch überhaupt keine Radiogeräte angemeldet hatten.

Quelle: Deubner Redaktion - Beitrag vom 05.11.06