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Haftbeschwerde eines Rechtsanwalts verworfen

Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Haftbeschwerden eines Rechtsanwalts verworfen.

Dieser muss sich seit Januar 2004 vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Siegen wegen Betruges verantworten.

Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, es bestehe der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr. Es bestehe der Verdacht, der Angeklagte habe auf Zeuginnen eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert. Diese Einwirkung sei auch unlauter gewesen, denn der Angeklagte habe das Abhängigkeitsverhältnis der Zeuginnen zu ihm ausgenutzt. Der Angeklagte habe dabei nicht lediglich (Entlastungs-)Zeugen befragt, sondern diesen eine falsche Erinnerung suggeriert. Dass der Angeklagte seine eigene Erinnerung für zutreffend gehalten habe, ändere nichts daran, dass er unlauter gehandelt habe.

Der Rechtsanwalt aus Olpe war am 13. September 2007 in der Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Siegen festgenommen worden. Vor dieser Kammer muss er sich seit dem 24. Januar 2007 verantworten. In insgesamt 30 Anklageschriften wird dem 51 Jahre alten Rechtsanwalt vorgeworfen, Rechtsschutzversicherungen im großen Umfang betrogen zu haben. Insgesamt soll dadurch ein Schaden von fast 500.000 € entstanden sein.

Quelle: OLG Hamm - Pressemitteilung vom 28.09.07