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Internationale Rechtshilfe in Strafsachen beschleunigt

Justizminister präsentieren internationale Strafregistervernetzung

Das Projekt zur Vernetzung der nationalen Strafregister begann im Frühjahr 2003 als deutsch-französische Initiative. Nach einer erfolgreichen Pilotierungsphase konnte kürzlich der Echtbetrieb aufgenommen werden.

Kern des Strafregistervernetzungsprojekts ist es, eine sichere elektronische Kommunikation zwischen den nationalen Strafregistern zu schaffen. Bisher müssen die Staatsanwaltschaften, die eine Auskunft aus einem ausländischen Strafregister brauchen, ein förmliches Rechtshilfeersuchen (in Papierform) in der Sprache des ersuchten Landes stellen. Weil die Auskunftsersuchen jetzt elektronisch übermittelt und beantwortet werden können, wird die Erteilung der Auskunft ganz erheblich beschleunigt.

So läuft das Verfahren praktisch ab:

  • Eine deutsche Strafverfolgungsbehörde benötigt eine Information über einen französischen Staatsangehörigen.

  • Sie richtet dazu eine entsprechende Anfrage an das deutsche Zentralregister.

  • Das deutsche Register leitet die Anfrage auf vereinbarten einheitlichen Dateiformaten elektronisch über ein europäisches Datennetz an das französische Zentralregister weiter.


  • In dem französischen Register befinden sich grundsätzlich alle Daten zu Verurteilungen von französischen Staatsangehörigen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch z. B. Verurteilungen des französischen Staatsangehörigen in Spanien und Belgien.


  • Das französische Strafregister bearbeitet die Anfrage und leitet die Auskunft über das europäische Datennetz an das deutsche Zentralregister unmittelbar weiter.


  • Das deutsche Register informiert die deutsche Strafverfolgungsbehörde, die angefragt hatte.


Die Partner des Projekts werden künftig auch die so genannten Strafnachrichten ausschließlich automatisch und elektronisch austauschen. Beim Strafnachrichtenaustausch teilt ein ausländisches Strafregister dem Strafregister des Heimatstaats mit, welche Staatsangehörigen aus dem Heimatstaat in diesem fremden Land rechtkräftig verurteilt wurden. Bislang geschah das in der Regel vierteljährlich in Papierform.

Künftig leitet das Strafregister des Urteilsstaats die Verurteilungen von Ausländern unmittelbar nach der Eintragung an das Strafregister des Heimatstaats des Verurteilten weiter. Die Tests für den elektronischen Strafnachrichtenaustausch begannen im April 2006, die Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Auch hier wird durch die Strafregistervernetzung eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung eintreten.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 06.06.06