Sonstige Themen -

Kapitalgedeckte Insolvenzsicherung

Die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung soll künftig zukunftssicherer finanziert werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Finanzierung auf volle Kapitaldeckung umzustellen.

Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung ist der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG), der von den Arbeitgebern organisiert wird und bei dem 8,7 Millionen Versorgungsberechtigte unter Schutz stehen. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten diese ihre Betriebsrente vom PSVaG.

Über das derzeitige Modell und die geplante Regelung berichteten wir bereits.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 28.06.06