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Neue Handgepäck-Regeln für innereuropäische Flüge

Wegen Terrorgefahr dürfen Fluggäste in der EU ab kommenden Montag maximal 0,1 Liter Flüssigkeit mit an Bord nehmen.

Mit den Bestimmungen reagierte die EU auf neue Gefahren durch Flüssigsprengstoffe.

Mit den Bestimmungen reagierte die EU auf neue Gefahren durch Flüssigsprengstoffe. Mit der Verordnung vom 5. Oktober ist es Fluggästen ab 6. November 2006 verboten, im Handgepäck Flüssigkeiten in den Bereich hinter die Sicherheitskontrolle mitzunehmen. Diese Vorschrift gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen und zwar unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft, also auch für Innlandsflüge innerhalb Deutschlands. Damit wird in der gesamten Europäischen Union das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

Fluggäste können jedoch Flüssigkeitsmengen, die zu klein für die Herstellung von Sprengstoff sind, in Behältern von maximal 100 ml Fassungsvermögen bis hinter die Kontrollpunkte mitnehmen. Diese Behälter müssen in durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastiktüten von nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen an den Sicherheitsschleusen vorgezeigt werden. Vorbild kann hier etwa der klassische Gefrierbeutel sein. Erlaubt ist ein Beutel pro Person. Die neuen Bestimmungen betreffen Flüssigkeiten aller Art, neben Wasser zum Beispiel auch Zahnpaste, Haar-Gel, Flüssigseife oder Deos.

Von den neuen Handgepäck-Regelungen ausgenommen sind lediglich Medikamente, Sonder-Nahrung (zum Beispiel für Diäten) und Babynahrung. Hier sind auch weiterhin für die Dauer des Fluges benötigte Mengen zugelassen. Allerdings kann von Fluggästen bei der Kontrolle ein Nachweis verlangt werden, dass sie aus gesundheitlichen Gründen wirklich gebraucht werden. Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfum, die hinter der Bordkartenkontrolle etwa im Duty-Free-Laden erworben wurden, können weiterhin mit an Bord genommen werden. Sie müssen jedoch in versiegelten Tüten mitgenommen werden.

Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben in den Mitgliedstaaten wird von nationalen Luftsicherheitsbehörden kontrolliert.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 31.10.06