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Neue Regelungen für Pass- und Ausweisdokumente ab 1. November 2007

Ab dem 1. November enthalten Reisepässe auf dem dafür vorgesehen Chip die Fingerabdrücke des Inhabers.

Damit soll sich die Sicherheit für den Passinhaber erhöhen, Missbrauch soll effektiver verhindert werden. Mit Wirkung zum 1. November wurde auch der Regelungsbereich zu Pass- und Ausweisdokumenten für Kinder überarbeitet.

Das Bundesministerium des Innern weist daher insbesondere auf die nachfolgenden Änderungen bei Reisepässen für Kinder hin:

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Pass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.

Kinderreisepässe werden ab 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren können auf Wunsch der Eltern auch elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.

Bisher wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Kinderreisepässe, die vor dem 1.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Allein das Zielland entscheidet, ob ein Kinderreisepass zur visumfreien Einreise in dieses Land berechtigt oder nicht. Beispielsweise wird ein Kinderreisepass derzeit für die Einreise in die USA nicht akzeptiert, sondern zusätzlich ein Visum gefordert. In solchen Fällen kann die Beantragung eines elektronischen Reisepasses statt eines Kinderreisepasses für ein Kind unter 12 Jahren vorteilhaft sein, weil die Visumkosten entfallen. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) erhältlich.

Die Personalausweispflicht besteht weiterhin ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.

So genannte Kinderausweise werden bereits seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Quelle: BMI - Pressemitteilung vom 19.10.07