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Nichtraucherschutz in Bundesgebäuden

Durch seine Zustimmung zum Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens hat der Bundesrat den Weg für ein ab 1. September 2007 geltendes, grundsätzliches Rauchverbot in allen Bundesgebäuden frei gemacht.

Zukünftig darf nur noch in eigens eingerichteten Raucherräumen geraucht werden. Das Verbot erstreckt sich auf alle Einrichtungen des Bundes, die öffentlichen Verkehrsmittel und Personenbahnhöfe der Eisenbahnen.

Auf eigenen Wunsch sind auch die Verfassungsorgane in den Regelungsbereich des Gesetzes einbezogen.

In Zukunft dürfen Tabakwaren nur noch an Erwachsenen abgegeben werden. Das Gesetz regelt daher, dass Zigarettenautomaten bis zum 1. Januar 2009 so umgerüstet sein müssen, dass Jugendlichen unter 18 Jahren eine Zigarettenentnahme nicht mehr möglich ist.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 08.07.07