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Organklage gegen den Tornado-Einsatz auch in der Hauptsache erfolglos

Die Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan war nun auch in der Hauptsache erfolglos.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits einen entsprechenden Eilantrag abgewiesen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Organklage gemäß § 24 BVerfGG verworfen.

Nach § 24 BVerfGG können unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge durch einstimmigen Beschluss des Gerichts verworfen werden.

Die Antragsteller sind als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestags im Organsstreit als Prozessstandschafter geltend zu machen. Eine Verletzung eigener Statusrechte als Abgeordnete haben sie nicht dargetan. Ihr Antrag ist daher unzulässig.

Quelle: BVerfG - Pressemitteilung vom 30.03.07