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Rechtsberatungsgesetz wird abgelöst

Der Bundesrat hat heute den Weg für das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts freigemacht.

Damit wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz mit seinem umfassenden Monopol für Rechtsanwälte durch ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst.

Zukünftig dürfen auch andere Berufsgruppen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen anbieten, wenn diese als Nebenleistungen zu deren Berufs- und Tätigkeitsbild gehören. So können zum Beispiel Architekten ihre Bauherren in Zusammenhang mit den Bauprojekten rechtlich beraten. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner heutigen Sitzung gebilligt, nachdem zahlreiche seiner Anregungen aus der Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf im Bundestagsverfahren berücksichtigt worden waren.

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
Drucksache 705/07 (Beschluss)

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 09.11.07