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Regelung zu Deals im Strafprozess

Bundesrat will Urteilsabsprachen in der Strafprozessordnung gesetzlich regeln.

Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf vorgelegt, der klarstellen soll, dass Urteilsabsprachen zu jedem Zeitpunkt nach der Eröffnung der Hauptverhandlung getroffen werden können. Außerhalb der Hauptverhandlung sollen nur Erörterungen mit dem Ziel einer Urteilsabsprache zulässig sein.

Gegenstand dieser Absprache könnten ausschließlich die im Urteil auszusprechenden Rechtsfolgen sein. Für ein faires Verfahren soll der Angeklagte umfassend über die mit einer Absprache verbundenen Folgen aufzuklären sein. An die einvernehmliche Absprache soll nur das Gericht gebundenen sein, das an dieser auch beteiligt war. Der Angeklagte muss zuvor in vollem Umfang geständig sein. Wenn das Gericht eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes feststellt, soll es an die Urteilsabsprache nicht mehr gebunden sein.

Der Bundesrat begründet seinen Gesetzentwurf damit, eine Regelung von Urteilsabsprachen im Strafverfahren sei erforderlich, um mit der notwendigen demokratischen Legitimation zentrale Frage der einvernehmlichen Beendigung von Strafverfahren zu entscheiden. In der Strafrechtpraxis sei bereits sei geraumer Zeit zu beobachten, dass die die am Strafverfahren Beteiligten zunehmend versuchten, insbesondere umfangreiche Verfahren durch einvernehmliche Regelung zu verkürzen. Zwar trage diese Praxis mit dazu bei, die mitunter knappen Ressourcen der Justiz zu schonen.

Die Bundesregierung stimmt mit dem Ziel des Entwurfs überein, die Verständigung im Strafverfahren gesetzlich zu regeln. Sie kündigt aber an, einen eigenen Entwurf vorzulegen. In weiteren parlamentarischen Verfahren müssten die Vorschläge beider Entwürfe weiter geprüft werden.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 13.02.07