- Mehr Sicherheit, kürzere Wartezeiten -
Am 01.11. wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation eingeführt. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe enthalten zusätzlich zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im Chip. Damit setzt Deutschland als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union alle Vorgaben der 2005 in Kraft getretenen passrechtlichen EG-Verordnung um.
Die nationale Rechtsgrundlage für sämtliche Neuerungen bilden die im Juli dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedete Passgesetznovelle sowie die begleitenden Verordnungen. Neben der Einführung der Fingerabdrücke im ePass wurden darin weitere Änderungen im Pass- und Ausweiswesen zum 01.11.2007 geregelt, beispielsweise ändern sich die Laufzeiten bei Kinderreisepässen. Einen Grund, zum Stichtag extra das Bürgeramt aufzusuchen, gibt es allerdings nicht: Alte Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Auch die Passgebühren bleiben unverändert.
Weitere Informationen zu deutschen Pass- und Ausweisdokumenten sind abrufbar unter www.ePass.de. Am 01.11. wird dort zusätzlich eine Videobotschaft von Herrn Bundesinnenminister Dr. Schäuble zur Einführung der Fingerabdrücke im ePass veröffentlicht.
Elektronischer Reisepass
BMI, 26.10.2007: Neue Regelungen für Pass- und Ausweisdokumente ab 1. November 2007
Quelle: BMI - vom 30.10.07