Sonstige Themen -

Schutz geistigen Eigentums

Sowohl europäisch als auch international will die Bundesregierung Produktpiraterie und andere Verletzungen geistigen Eigentums besonders thematisieren.

Dies soll im Rahmen der Präsidentschaft im Rat der Europäischen Gemeinschaften der Präsidentschaft der G8 Staaten erfolgen

Seit 1998 hat sich die Zahl der gefälschten Waren, die an den Außengrenzen der EU abgefangen werden, verzehnfacht. Der weltweite illegale Umsatz wird auf rund 350 Milliarden Euro geschätzt. Wegen der internationalen wirtschaftlichen Verflechtung der Wirtschaft reichen rein innerstaatliche Maßnahmen nicht aus, um Produktpiraterie zu bekämpfen. Die Bundesregierung will deshalb die besondere Rolle Deutschlands in diesem Jahr nutzen, um auf allen Ebenen internationale Initiativen zum Schutz des geistigen Eigentums voranzubringen.

Die G8 Staaten hatten schon bei ihrem Gipfeltreffen im schottischen Gleneagles die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als wichtiges Anliegen erkannt. Vorrangiges Ziel der deutschen G8 Präsidentschaft wird es sein, die dort bereits begonnenen Initiativen voranzutreiben und neue Initiativen zu entwickeln. Der Schutz geistigen Eigentums wird deshalb auch eines der Themen der nächsten Justiz und Innenministerkonferenz der G8 Staaten sein, die im Mai 2007 in München stattfinden wird. Dabei soll insbesondere die Verbesserung der strafrechtlichen internationalen Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen. Für den 9. Oktober 2007 plant das Bundesministerium der Justiz ferner in Berlin eine Podiumsdiskussion unter internationaler Beteiligung zur besseren Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen.

Im Zuge ihrer EU-Ratspräsidentschaft wird sich die Bundesregierung für weitere Maßnahmen in Richtung auf ein kostengünstiges, sicheres und effizientes Patentsystem in Europa einsetzen. Im Interesse aller innovativen Unternehmen unterstützt Deutschland dabei das European Patent Litigation Agreement (EPLA). Dieses vermeidet unterschiedliche Urteile nationaler Gerichte und gibt den Rechtsinhabern mehr Rechtssicherheit.

Die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ist in Europa bereits durch die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums von 2004 weitgehend harmonisiert. Zur Umsetzung dieser Richtlinie hat die Bundesministerin der Justiz ein Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgeschlagen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 24.01.2007 beschlossen. Wesentliche Elemente des Entwurfs sind bessere Auskunftsansprüche über Hintermänner und Vertriebswege, eine wirksame Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einstweiligen Rechtsschutz, Ansprüche auf Vernichtung von Piraterieware, Ansprüche auf die Vorlage und Sicherung von Beweismitteln (ggf. auch Bank , Finanz- und Handelsunterlagen) und auch Regelungen zum Schadensersatz.

Da die Volksrepublik China wie vergleichbare aufstrebende Länder in besonderem Maße Ursprung von Produkten ist, deren Vermarktung in der Praxis nicht im Einklang mit internationalen Regeln steht, gehört der Schutz geistigen Eigentums auch zu den Themen des vom Bundesministerium der Justiz koordinierten deutsch chinesischen Rechtsstaatsdialogs. Das nächste Symposium im Rahmen dieses Dialogs im Herbst 2007 wird dem Schutz geistigen Eigentums gewidmet sein. Im wirtschaftspolitischen Dialog mit Drittländern wie z.B. China setzt sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für Verbesserungen der Situation ein. Es hat einen Arbeitskreis "Gewerblicher Rechtsschutz in China" eingerichtet, in dem mit Verbandsvertretern Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte in China erarbeitet werden.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 31.01.07