Die Verurteilung eines Geisterfahrers wegen dreifachen Mordes ist rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen tateinheitlich begangenen dreifachen Mordes in Tateinheit mit tateinheitlich begangener dreifacher gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Dabei handelte er in der Absicht, einen Unfall zu verursachen, um Selbstmord zu begehen und nahm billigend in Kauf, dass durch einen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Pkw andere Verkehrsteilnehmer getötet oder schwer verletzt werden. Ihm war bewusst, dass die Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht mit einem unbeleuchteten entgegenkommenden Fahrzeug rechneten, so dass der Führer des Fahrzeugs keine Möglichkeit haben würde, den Unfall zu vermeiden.
Als eine Kollision der Fahrzeuge auf der rechten in Richtung Regensburg führenden Fahrspur objektiv durch eine Bremsung nicht mehr zu vermeiden war, gab der Angeklagte – jedenfalls nicht ausschließbar - seine Selbstmordabsicht auf, schaltete das Licht an seinem Fahrzeug ein, um den Führer des entgegenkommenden Fahrzeugs auf sich aufmerksam zu machen.
Zugunsten des Angeklagten konnte zudem ein Bremsvorgang nicht ausgeschlossen werden. Dem entgegenkommenden Fahrzeug gelang es jedoch nicht mehr auszuweichen; die Fahrzeuge stießen zusammen. Die Ehefrau des Führers des entgegenkommenden Fahrzeugs, seine vierjährige Tochter und ein weiterer Insasse des Fahrzeugs erlitten tödliche Verletzungen. Der Fahrer des Fahrzeugs und zwei seiner Töchter wurden schwer verletzt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten und die zu dessen Ungunsten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle: BGH - Pressemitteilung vom 16.03.06