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Telekommunikationsgesetz novelliert

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Es enthält nunmehr unter anderem ausdrückliche Vorgaben für die Regulierung neuer Märkte um Anreize für Innovationen und Investitionen zu fördern und Planungssicherheit für investierende Unternehmen zu schaffen.

Mit der Gesetzesnovelle werden Vorgaben für Preisansagen und -anzeigen geschaffen und die Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt. Dadurch soll mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen und der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern bekämpft werden.

Das Gesetz ist in seinen wesentlichen Teilen am 24.02.2007 in Kraft getreten. Die Diensteanbieter haben sechs Monate Zeit, sich auf weitere umfangreiche Änderungen einzustellen, da zusätzliche rufnummernbezogene Regelungen, die den Verbraucherschutz betreffen, erst am 1. September 2007 in Kraft treten werden.

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 26.02.07