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Transplantationen sollen sicherer werden

Der Bundesrat hat das Gewebegesetz gebilligt.

In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu berichten.

Der zwischen Bund und Ländern nunmehr gefundene Kompromiss wird in der Entschließung zwar grundsätzlich begrüßt. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass das ursprüngliche Ziel einer praktikablen, unbürokratischen und trotzdem sicheren Regelung für den Umgang mit menschlichem Gewebe tatsächlich erreicht wird, fordert der Bundesrat.

Das Gewebegesetz setzt verschiedene europäische Richtlinien um und regelt unter anderem die Transplantation von Knochenmark, embryonalen und fötalen Organen, Geweben und menschlichen Zellen. Es enthält Vorschriften für Entnahme und Untersuchung sowie Dokumentation und Rückverfolgung der Gewebe vom Empfänger bis zum Spender. Ziel ist es, mögliche Risiken besser zu erfassen und zu verhindern, dass bei der Verwendung von Geweben auch Krankheiten mit übertragen werden. Entsprechend einer Anregung des Bundesrates legt das Gesetz den Vorrang der Organspende vor der Gewebeentnahme fest. Bestimmungen zur Be- und Verarbeitung von Geweben sowie deren Konservierung, Lagerung und Inverkehrbringen werden vereinfacht - auch dies findet die ausdrückliche Zustimmung der Länder.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 08.07.07