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Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur

Am 29. August 2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten.

Für Opfer des SED-Regimes wird damit eine zusätzliche Leistung, die so genannte SED-Opferrente, eingeführt.

Diejenigen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren, erhalten eine besondere monatliche Zuwendung in Höhe von monatlich 250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Haft insgesamt mindestens sechs Monate andauerte und die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt. Die Berechtigung zur Leistung folgt entweder aus einer Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder aus einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes.

Die Durchführung des Gesetzes obliegt den Bundesländern. Zuständig für die Entgegennahme von Anträgen sind benannte Landesbehörden (eine entsprechende Liste finden Sie hier).

Im Einzelnen sind die jeweils zuständigen Behörden auch im Merkblatt zur strafrechtlichen Rehabilitierung enthalten, das im Internetangebot des Bundesjustizministeriums verfügbar ist (www.bmj.de). Soweit Interessenten keinen Internet-Zugang haben, kann das Merkblatt unter der Anschrift des Bundesministeriums der Justiz, 11015 Berlin, angefordert werden.

Mit der Einführung der besonderen Zuwendung für Haftopfer wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, die am 31. Dezember 2007 auslaufen sollten, bis zum 31. Dezember 2011 verlängert werden.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 29.08.07