Sonstige Themen -

Vereinfachung des Vergaberechts

Das Bundeskabinett hat Leitlinien für eine Vereinfachung und Modernisierung sämtlicher Vergabeverfahren beschlossen.

Ziel ist ein transparentes, mittelstandsfreundliches Vergaberecht. Möglichst viele - auch kleinere - Unternehmen sollen sich erfolgreich an Vergabeverfahren beteiligen können.

Die beschlossenen Leitlinien dienen als Basis für die fachliche Diskussion. Die Vergabeverfahren sollen einfacher ausgestaltet werden. Bürokratie soll abgebaut und überflüssige Formalien gestrichen werden.

Bis zum Ende dieses Jahres will das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts vorgelegen.

Anpassung an Europarecht:

Die Regelungen für größere öffentliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge werden an die geänderten EU-Vergaberichtlinien angepasst. Öffentliche Auftraggeber werden verpflichtet, bei der Vergabe von größeren Aufträgen die geänderten Verdingungsordnungen anzuwenden.

Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 28.06.06