Sonstige Themen -

Waffenverbot an öffentlichen Plätzen

Zukünftig können die Länder ein Waffenverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen und Straßen erlassen.

Der Bundesrat hat ein Gesetz mit einer entsprechenden Öffnungsklausel gebilligt. Insbesondere an Orten, an denen es bereits wiederholt zu Gewalttaten gekommen und an denen auch zukünftig mit solchen Taten zu rechnen ist, kann künftig das Führen von Waffen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden.

Das Gesetz beruht auf einer Initiative des Bundesrates vom Mai letzten Jahres, die der Deutsche Bundestag mit einigen wenigen Änderungen beschlossen hat. Hintergrund ist eine Reihe von - teilweise tödlichen - Gewaltdelikten, bei denen insbesondere gefährliche Messer zum Einsatz kamen. Nach Erfahrung der Länder konzentrieren sich diese Gewalttaten vor allem auf bestimmte Straßen und Plätze in Großstädten.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07