Zukünftig können die Länder ein Waffenverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen und Straßen erlassen.
Der Bundesrat hat ein Gesetz mit einer entsprechenden Öffnungsklausel gebilligt. Insbesondere an Orten, an denen es bereits wiederholt zu Gewalttaten gekommen und an denen auch zukünftig mit solchen Taten zu rechnen ist, kann künftig das Führen von Waffen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07