Die Satzungsversammlung der Deutschen Anwaltschaft hat die Einführung zwei weiterer neuer Fachanwaltschaften beschlossen.
Künftig soll es als zusätzliche Qualifikation den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und den Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) geben.
Nach den Beschlüssen der Satzungsversammlung gibt es nunmehr 18 Fachanwaltschaften für folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Quelle: Anwaltverein - Pressemitteilung vom 03.04.06