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Zwei weitere neue Fachanwaltschaften

Die Satzungsversammlung der Deutschen Anwaltschaft hat die Einführung zwei weiterer neuer Fachanwaltschaften beschlossen.

Künftig soll es als zusätzliche Qualifikation den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und den Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) geben.

Damit stehen zwei neue Fachanwaltschaften für die Anwälte zur Spezialisierung und Qualifizierung und für den Mandanten als Auswahlkriterium zur Verfügung. Mit diesen Beschlüssen sind die Forderungen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach Ausweitung der Fachanwaltschaften - 1999 auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung in Mannheim beschlossen - umgesetzt worden.

Nach den Beschlüssen der Satzungsversammlung gibt es nunmehr 18 Fachanwaltschaften für folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht (IT-Recht).

Quelle: Anwaltverein - Pressemitteilung vom 03.04.06