Sozialrecht -

Reform der Unfallversicherung

Die Bundesregierung will vorerst nur die Organisationsstrukturen der gesetzlichen Unfallversicherung reformieren.

Beim Leistungsrecht gebe es auch bei den Sozialpartnern unterschiedliche Auffassungen, erörterte die Bundesregierung am 24.10.2007 im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Eine Reform dieses Bereichs werde deshalb verschoben.

Der Gesetzentwurf zum organisationsrechtlichen Teil solle möglichst noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden, so dass die parlamentarische Arbeit "Ende dieses, Anfang nächsten Jahres" begonnen und im Jahr 2008 beendet werden könne.

Die Regierung legte dar, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als privater Verein mit hoheitlichen Aufgaben versehen eingerichtet werden solle. Damit bleibe die Option für eine spätere Organisation als Körperschaft öffentlichen Rechts bestehen. Die Vorgaben für die Zahl der Trägervereine sollten bis 2009 stehen.

Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften werde voraussichtlich von 25 auf 9 reduziert. Bei den öffentlichen Berufsgenossenschaften werde es wohl 16 in den Ländern und drei auf Bundesebene (Post, Bahn, Unfallkasse des Bundes) geben. Als weitere Reformaspekte nannte die Regierung die Neugestaltung des Vermögensrechts und ein Konzept für Altersrückstellungen sowie eine Neuregelung des Insolvenzgeldes.

Weiter hieß es von Seiten der Regierung, dass das so genannte Überaltlastkonzept zur Neuregelung des Lastenausgleichs realisiert werden solle. Nach diesem Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe würde jede Berufsgenossenschaft Altlasten, das heißt Renten für Unfälle und Berufskrankheiten aus früheren Jahren, nur noch in dem Umfang tragen, den sie nach den Strukturen im aktuellen Geschäftsjahr zu tragen hätte. Die über diesem Betrag liegenden Rentenlasten, die Überaltlast, würden unter allen Trägern solidarisch aufgeteilt.

Quelle: Bundestag - hib-Meldung vom 24.10.07