Sozialrecht -

Regelsatzerhöhung reicht nicht aus

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 zeige eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändere sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II.

Es sei zu befürchten, dass bei dem aktuellen Reformdruck erneut die Belange der Frauen auf der Strecke bleiben. Denn durch die Anrechnung von Partnereinkommen verlieren in erster Linie Frauen ihre eigenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Dies liege an der derzeitigen, gravierenden Fehlkonstruktion der Bedarfsgemeinschaft. Sie sei unnötig kompliziert und rechnet vor allem Frauen Einkommen ihrer Partner zu, das ihnen oft gar nicht zur Verfügung steht. Frauen fehle dadurch nicht nur eine eigenständige Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit. Auch ihre Chancen auf Leistungen der Arbeitsförderung und damit auf Integration in den Arbeitsmarkt würden geschwächt.

Obendrein bestimme in vielen Jobcentern noch das Bild des (männlichen) Haupternährers und der (weiblichen) Zuverdienerin die Arbeit. Männer würden intensiver betreut und häufiger in reguläre Arbeit vermittelt. Frauen würden demgegenüber eher Mini-Jobs und Teilzeitbeschäftigungen angeboten. Dieser kurzsichtigen Praxis, die nur den schnellen Vermittlungserfolg, nicht aber eine nachhaltige eigenständige Existenzsicherung vor Augen habe, müsse der Gesetzgeber sechs Jahre nach der Einführung von Hartz IV endlich entgegentreten. Hauptziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende bleibe doch, alle Leistungsberechtigten gleichermaßen zu unterstützen. 

Quelle: djb - Pressemitteilung vom 09.02.10