Sozialrecht -

Senkung der Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung

Der Bundesrat fordert eine massivere Senkung der Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung.

Er hat Stellung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen, mit dem die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung gesenkt und die Lastenverteilung zwischen Bund und Bundesagentur für Arbeit neu geregelt werden sollen.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat die geplante Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung auf 3,9 Prozent als zu geringfügig. Er verlangt stattdessen, den Satz auf 3,5 Prozent zu senken.

Den im Gesetzentwurf vorgesehene Eingliederungsbetrag, der die bisherige Ausgleichszahlung der Bundesagentur für Arbeit ersetzen soll, lehnt der Bundesrat ab. Die fünfzigprozentige Beteiligung an den Kosten für Verwaltung und Eingliederung von ALG-II-Empfängern führe zu einer Belastung der Bundesagentur für Arbeit von rund 5 Milliarden Euro pro Jahr und stelle im Ergebnis eine sachfremde Finanzierung von SGB-II-Leistungen durch Beitragsmittel dar.

Der Bundesrat kritisiert den Wegfall der Beitragszahlungen des Bundes an die Bundesagentur für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Diese seien eine versicherungsfremde Leistung, die entsprechend steuerfinanziert werden müsse. Die geplante Regelung stünde dem Ziel, die Belastungen der Sozialversicherungen durch versicherungsfremde Leistungen zu reduzieren und auf diesem Wege die Lohnzusatzkosten weiter zu senken, entgegen.

Der Bundesrat spricht sich für eine ergänzende Regelung aus, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, eine Liquiditätsrücklage von bis zu 6 Milliarden Euro aufzubauen. Diese könnte zukünftige saisonale oder konjunkturelle Einnahme- oder Ausgabeschwankungen ausgleichen und Darlehen des Bundes entbehrlich machen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 12.10.07