Verkehrsrecht -

Änderung der Punkte-Systematik des Verkehrszentralregisters

Die Punkte-Systematik des Flensburger Verkehrszentralregisters soll einfacher und verständlicher gestaltet werden.

Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag, über den der Bundestag nun berät. Die Bundesregierung soll deshalb entsprechend der im Januar 2009 vom 47. Verkehrsgerichtstag ausgesprochenen Empfehlungen das Punktesystem durch entsprechende Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes reformieren.

Dabei müsse vor allem das Mehrfachtäterpunktsystem für die Bürgerinnen und Bürger verständlich gemacht werden. In diesem Zusammenhang sei unter anderem zu prüfen, auf welche Weise durch ein vereinfachtes Verfahren die Verkehrsteilnehmer über ihren aktuellen Punktestand informiert werden könnten. Darüber hinaus müsse eine spürbare Verwaltungsvereinfachung für die Verwaltungsbehörden und Gerichte erreicht werden. Eine weitere Verbesserung der Wirkung des Punktesystems könnte durch eine Veränderung der Tilgungsfristen gelingen, so die Abgeordneten. Dabei sollte geprüft werden, ob jeder mit Punkten bewertete Verstoß einer gesonderten Tilgungsfrist unterliegen sollte, die sich nicht mehr automatisch durch neue Einträge in das Verkehrszentralregister verlängert, fordern die Koalitionsabgeordneten.

Das seit 1999 im Straßenverkehrsgesetz geregelte Punktesystem sei ein wesentlichres Element zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr, heißt es zur Begründung. In seiner aktuellen Form sei das System jedoch für den Bürger wegen der zum Teil komplizierten Berechnung der verschiedenen Tilgungsfristen schwer nachvollziehbar und führe bei den Fahrerlaubnisbehörden und Gerichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Deshalb sollte das Punktesystem einfacher und verständlicher gestaltet werden.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 14.05.09