marqs © photocase.com

marqs © photocase.com

Verkehrsrecht -

Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Vorerst müssen die alten Verkehrszeichen, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hatte, nicht durch modern gestaltete Schilder ersetzt werden.

Darum geht es

Am 01.09.2009 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. In deren Zuge wurde auch die bis dato geltende Übergangsregelung (§ 53 Abs. 9 StVO) aufgehoben, die die zeitlich unbegrenzte Gültigkeit der alten Verkehrszeichen geregelt hatte.

Damit wurden von einem Tag auf den anderen alle alten Schilder unwirksam und mussten schnellstmöglich durch neue Schilder ersetzt werden. Ein Vorhaben, das die Kommunen Millionen gekostet hätte. Dazu muss es nun nicht kommen.

Novelle der StVO verfassungswidrig

Eine rechtliche Überprüfung der sog. „Schilderwaldnovelle“ durch das Bundesverkehrsministerium hat nun ergeben, dass die Novelle wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig ist.

Austausch der Schilder unverhältnismäßig

Außerdem unterscheiden sich die alten Verkehrsschilder nur marginal von den heute gängigen Schildern. Beispielsweise sehen die modernen Halteverbotszeichen einen isometrischen Pfeil vor, wo die alten Schilder einen Herzpfeil zeigen. Unabhängig von der Form der Pfeilspitze ist jedem Bürger aber klar, in welche Richtung der Pfeil zeigt. Ein Austausch der Verkehrsschilder würde die Verkehrssicherheit daher nicht erhöhen, wäre aber im Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten unverhältnismäßig.



Vor diesem Hintergrund hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer am 13.04.2010 angekündigt, dass die StVO in der Fassung vor dem 01.09.2009 weiter gilt. Die alten Verkehrschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, bleiben weiterhin gültig und müssen nicht ausgetauscht werden.

Neuregelung geplant

Eine Neuregelung, der der Bundesrat dann noch zustimmen muss, soll so schnell wie möglich erarbeitet werden. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14. und 15.04.2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 13.04.10