Verkehrsrecht -

"Begleitetes Fahren mit 17" soll Dauerrecht werden

Der Modellversuch ”Begleitetes Fahren mit 17“soll in das Dauerrecht überführt werden.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP schreiben in einem gemeinsamen Antrag, der Modellversuch habe zu einer grundsätzlichen Veränderung des Systems der Fahranfängervorbereitung geführt. Neben die professionelle Fahrschulausbildung sei als weiteres vorbereitendes Element die Begleitung durch einen erfahrenen und zuverlässigen Mitfahrer getreten. ”Hierdurch gelingt es, das Fahrerfahrungsdefizit von Fahranfängern deutlich zu reduzieren“, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.

Ein von der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgelegter Erfahrungsbericht belegt nach Ansicht der Fraktionen eindrucksvoll, dass das Modell einen ”deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger bringt“. In der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens ergebe sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich. Wie es in dem Antrag weiter heißt, hätten seit dem Start des Modellprojekts im Jahre 2004 rund 380.000 junge Personen von der Möglichkeit des ”Begleiteten Fahrens ab 17“ Gebrauch gemacht.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 11.05.10