Verkehrsrecht -

Entwurf einer neuen Führerschein-Richtlinie

Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf eine Führerschein-Richtlinie!

Durch verschiedene Einzelmaßnahmen soll die Sicherheit des Straßenverkehrs erhöht werden. So ist die Einführung von Mindeststandards bei der ärztlichen Kontrolle von Berufskraftfahrern vorgesehen. Auch die Anforderungen an die Grundqalifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrprüfer werden vereinheitlicht.

Weiterhin sollen die Betrugsrisiken im Zusammenhang mit Führerscheinen reduziert werden. Die Führerscheine im Kreditkartenformat sollen optional einen Microchip enthalten dürfen, vorausgesetzt dass es nicht zu störenden Überschneidungen mit allgemein zugänglichen Daten kommt.

Es ist davon auszugehen, dass die Ausstellung der neuen Führerscheine erst ab 2012 Pflicht sein wird, da die Richtlinie erst zwei Jahre nach Inkrafttreten Geltung erlangt und die Mitgliedstaaten anschließend noch eine vierjährige Frist zur Umsetzung der europäischen Vorgaben haben werden. Zwanzig Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist, also im Jahre 2032, werden alle im Umlauf befindlichen Führerscheine die Erfordernise der Richtlinie erfüllen müssen.

Die Gültigkeit der neuen Führerscheinklassen A und B (Pkws und Motorräder) soll auf zehn Jahre begrenzt werden, wobei die Mitgliedstaaten die Gültigkeit auf eine Zeitspanne von fünfzehn Jahren ausdehnen dürfen. Führerscheine der Klassen C und D (Lkws und Busse mit den zugehörigen Anhängern) werden fünf Jahre gültig sein.

Im Text berücksichtigt worden ist auch der mit dem Europäischen Parlament getroffene Kompromiss. Dieser betrifft die Einordnung von Wohnwagen und Kfz-Anhänger-Kombinationen, ein Zugangssystem für Motorräder und das Prinip "eine Person - ein Führerschein".

Der Kompromiss will die Sicherheit im Straßenverkehr weiter verbessern, indem er das Führen bestimmter Pkw-Anhänger-Kombinationen der Führerscheinklasse B unterstellt - mit zusätzlichen Trainingsmaßnahmen und/oder praktischen Tests. Außerdem setzt der Zugang zu schwereren Motorrädern der Klasse A zwei Jahre Fahrpraxis in einer niedrigeren Klasse voraus sowie zusätzliche Trainings- und Prüfungsmaßnahmen. Der direkte Zugang zu den schwersten Motorrädern der Klasse A wird erst im Alter von 24 Jahren möglich sein.

Um dem so genannten Führerschein-Tourismus entgegenzuwirken, will die Europäische Kommission ein Informationsnetzwerk aufbauen, dass den Mitgliedstaaten den Austausch von die Fahrerlaubnis betreffenden Daten ermöglicht.

Quelle: Rat der Europäischen Union - Pressemitteilung vom 27.03.06