Zum 01. Mai 2006 treten verschiedene Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges in Kraft.
Das betrifft insbesondere den Mindestabstand, bei dem jetzt höhere Geldbußen und schneller ein Fahrverbot drohen.
Neu aufgenommen wird zum 01. Mai 2006 auch die Pflicht, die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu zählen insbesondere geeignete Reifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Andernfalls droht ein Bußgeld in höhe von 20 €. Kommt es durch die fehlende Winterbereifung zu einer Verkehrsbehinderung, so verdoppelt sich das Bußgeld auf 40 € zuzüglich einem Punkt im Bundeszentralregister.
Quelle: DAV - Pressemitteilung vom 18.04.06