Verkehrsrecht -

Erhöhung der Bußgelder im Straßenverkehr

Zum 01. Mai 2006 treten verschiedene Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges in Kraft.

Das betrifft insbesondere den Mindestabstand, bei dem jetzt höhere Geldbußen und schneller ein Fahrverbot drohen.

Die Bußgelder für das Nichteinhalten des Mindestabstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug werden deutlich angehoben. Bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h muss ein Mindestabstand von 5/10 des halben Tachowertes eingehalten werden, sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt im Zentralregister. Werden nur 4/10 des Mindestabstands eingehalten, beträgt das Bußgeld 60 € statt 50 €. Bei einem Mindestabstand unter 3/10 des halben Tachowerts fallen künftig 100 € und 4 Punkte an. Wird ab einer Geschwindigkeit von über 100 km/h der Abstand von 3/10 des halben Tachowertes unterschritten, kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Neu aufgenommen wird zum 01. Mai 2006 auch die Pflicht, die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu zählen insbesondere geeignete Reifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Andernfalls droht ein Bußgeld in höhe von 20 €. Kommt es durch die fehlende Winterbereifung zu einer Verkehrsbehinderung, so verdoppelt sich das Bußgeld auf 40 € zuzüglich einem Punkt im Bundeszentralregister.

Quelle: DAV - Pressemitteilung vom 18.04.06